Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mobilenreitschule und deren Inhalte
§ 1. Grundlegendes zu den AGB
Durch unsere AGB werden die Einzelheiten der Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Vertraglichen Bestandteilen der Mobilenreitschule auf unsere Homepage festgelegt. Dabei werden sowohl die gesetzlichen Vorschriften als auch die vertraglichen Rechte und Pflichten der Mobilenreitschule und des Kunden geregelt.
§ 2. Angebote und Preise
Pflegebeteiligung (Mutter Vater Kind)
Die Pflegebeteiligung (Mutter Vater und Kind), sagt auch das Wort: Pflegen des Ponys oder Pferdes, voneinander lernen ob jung oder alt, vertrauen,
Respekt und Zusammenhalt gemeinsam aufbauen, altersgerecht und individuell auf jedes Bedürfnis eingehen und spielerisch an die Pferde
oder die Ponys herangeführt werden, selbst wenn Eltern noch lernen (z.B. wenn ein Elternteil oder Kind ein Trauma erlitten haben z.B. durch ein Sturz vom Pferd o.ä.), denn man lernt nur in dem man was macht und umsetzt. Wir Erwachsenen sind Vorbilder und sollten dies auch positiv hervorheben und an unsere Kinder weitergeben. Einmal pro Woche können sich die Eltern mit Ihren Kindern einen schönen Mittag machen. Bei einer Pflegebeteiligung wird kein Reiten angeboten. Bitte vorher anmelden.
Preis: 50 Euro pro Kind
Reitbeteiligung:
Die Reitbeteiligung hat einen festen Tag in der Woche, wo sie das Pferd nach dem Tierschutzgesetz, den ethischen Reit- und Richtlinien, sowie den individuellen Bedürfnissen des Pferdes oder Ponys bewegen bzw. reiten darf. Ein zweiter Tag kann mit Absprache des Eigentümers der Mobilenreitschule gebucht werden. Dies kann je nach Wetter, Gesundheit von Reiter (Kunden) und Pferd: Longieren, Voltigieren, Dressur, Bodenarbeit, Spazieren gehen oder Springen nach Absprache mit dem Eigentümer der Mobilenreitschule erfolgen. Geländereiten allein ist Verboten! Zu dem darf man nur zu zweit oder mit Fachpersonal (mindestens Trainerassistenten) das Hofgelände mit dem Pferd verlassen. Geländeritte sind prinzipiell nur mit Reithelm, passender Reitkleidung (Stiefel, Reithose u.a.) und Schutzweste erlaubt. Die Reitweisen richten sich nach Wetter, gesundheitlichem Zustand des Reiters oder des Pferdes bzw. Ponys.
Vertragsdauer: 3, 6, 9 oder 12 Monate möglich
Preise: 3 Monate 120 Euro
6 Monate 110 Euro
9 Monate 100 Euro
12 Monate 90 Euro
Die Preise werden monatlich und pro Person abgerechnet!
Zahlungsweise per Überweisung, Lastschrift oder Dauerauftrag bis max. zum 10ten Werktag eines Monats!
Reitstunde:
Preis: 60 Minuten 30 Euro pro Person
Dressur, Springen, Sitzlonge (Allgemeinte Korrektur vom Reiter), Vielseitigkeit oder Gelände (siehe auch Reitbeteiligung). Die Reitweisen richten sich nach Witterung oder gesundheitlichem Zustand des Reiters oder des Pferdes bzw. Ponys. Die Pferde oder Ponys werden von der Mobilereitschule und oder deren Personal/ Team hergerichtet. Das heißt man kommt nur zur Reitstunde und reitet, mehr Zeit brauchen sie nicht. Die Pferde werden dann wieder von der Mobilereitschule, deren Personal oder Team versorgt. Reitstunden können in Bar oder per Überweisung bezahlt werden.
Beritt und Korrektur:
Der Beritt oder die Korrektur Ihres Pferdes ist auf der Landwirtschaftlichen Reitanlage (Mobilereitschule) oder per Kundenwunsch auf der Eingestellten Reitanlage, nach vorheriger Absprache und Einverständnis des Eigentümers/ Verpächters möglich, die Einverständniserklärung erfolgt immer schriftlich, mündliche Abreden werden nicht akzeptiert oder anerkannt. Anzumerken ist dass das eigene Pferd, nur nach vorheriger Einsicht in den Equiden Pass/- Impfungen (Müssen Aktuell sein) und oder eine Tierärztliche Bestätigung dass das Pferd oder Pony frei von Ansteckenden Krankheiten ist.
Preis: 30 Euro Pro Stunde, pro Pferd oder Pony.
Diese Kosten werden immer im Vorfeld überwiesen, per Lastschrift oder Dauerauftrag beglichen, wir nehmen keine Barzahlungen für Beritt oder Korrektur an!
Bogenschießen:
Vorherige Anmeldung erforderlich! Dauer der Unterrichtseinheit richtet sich nach Kenntnisstand der jeweiligen Person. Bögen können zur Verfügung gestellt werden.
Preis: 15 Euro 30 Minuten oder 30 Euro 60 Minuten. Das Bogenschießen wird im 30 oder 60 Minuten Takt abgerechnet.
Lederworkshops und Werken:
Es besteht die Möglichkeit seine eigene Reittasche, Leckerlitasche, Handytasche, Gürtel, Messertasche, Messer u.v.a aus Leder selber zu machen, dies ist jedoch auch nur mit vorheriger Anmeldung möglich! Ideale und individuelle Geschenke können auch nach Bedarf und Wunsch erstellt werden.
Unsere Preise sind je nach Aufwand und Wunsch des Kunden unterschiedlich, fragen oder schreiben Sie uns gerne an, man findet eine Lösung.
Preis: 30 Euro pro Stunde und Pro Person (Richten sich an die Lederworkshops)
Berittenes Bogenschießen:
Fremdpferde dürfen nur nach vorheriger Einsicht oder einer Kopie Vorlage des Equiden Passes, in dem hervorgeht, dass das Pferd oder Pony geimpft ist Teilnehmen. Zu dem besteht die Mobilereitschule darauf das der Eigentümer mit einer Tierärztlichen Bescheinigung bestätigt, dass sein Pferd frei von ansteckenden Krankheiten ist. Der Equiden Pass und die Tierärztliche Bestätigung muss während des Transports, sowie Aufenthalt auf der Landwirtschaftlichen Reitanlage bei geführt werden.
Impfpflicht sowie Vorerkrankungen Bekanntgabe unabdingbar und
wahrheitsgemäß in Schriftlicher Form
des Eigentümers Erforderlich! Jeder Reiter möchte das es seinem Tier gut geht und an nichts fehlt, bitte vergessen Sie das nicht! Wir leben nur einmal und die Gesundheit jedes einzelnen Individuums ist einzigartig und zu schützen.
Für das Berittene Bogenschießen ist eine Vorherige Anmeldungen erforderlich. Das Berittene Bogenschießen richtet sich nach Kenntnisstand der jeweiligen Personen.
Preis: 40 Euro Pro Person und Pferd pro Stunde
Lehrgänge, Seminare oder Schulungen:
Lehrgänge, Seminare oder Schulungen werden auf unsere Homepage bekannt gegeben. Unsere Preise schwanken und richten sich je nach Aufwand (Unterbringung des eigenen Pferdes oder Schulpferd, Essen und der Unterrichtsmaterialien) des Lehrgangs, Seminars oder der Schulung im Allgemeinen. Falls ein Seminar, Lehrgang oder eine Schulung nicht wahrgenommen werden können, ist eine Schriftliche Absage (E-Mail, Post oder Whats App) innerhalb von min. 24 Stunden bekannt zu geben und Pflicht, kommt man diesem nicht nach, verfällt der Lehrgang, Seminar oder Schulung! Es werden keine gezahlten Gelder ersetzt oder zurückerstattet!
Anmerkung zu Lehrgängen, Seminare oder Schulungen:
Fremdpferde dürfen nur Teilnehmen nach vorheriger Einsicht und Kopie Vorlage
des Equiden Passes! Dieser muss während des Transportes sowie Aufenthalt auf der Landwirtschaftlichen Reitanlage bei geführt werden.
(Impfpflicht, Vorerkrankungen jeglicher Art sind durch Bekanntgabe unabdingbar und
wahrheitsgemäß in Schriftlicher Form
des Eigentümers und oder des Tierarztes Erforderlich!)
Reiterferien mit Übernachtung, 6 Tage mit 24 Stunden Betreuung, z. B: Reiten, Schwimmen, Wandern, Theoriekurse u.v.a. je nach Wetter und Möglichkeiten, Verpflegung (Frühstück, Mittag, Abendessen und Zwischenmahlzeiten):
Preis: 280 Euro
Anreise Tag ist Sonntag ab 15:00 Uhr – 17:00 Uhr
Abreise Tag Freitag sollte bis spätestens15:00 Uhr erfolgen
Bezahlungen können per Lastschrift, per Vorkasse oder in Bar erfolgen.
Sie haben Fragen, gerne! Melden Sie sich, wir beißen nicht!
Reiterferien ohne Übernachtung 6 Tage mit Betreuung und Verpflegung (Mittag essen und Zwischenmahlzeiten) Natürlich darf z. B: Reiten, Schwimmen, Wandern, Theoriekurse u.v.a. je nach Wetter und Möglichkeiten nicht fehlen:
Preis: 180 Euro
Anreise täglich 11:00 Uhr
Abholen täglich bis 17:00 Uhr
Wenn Sie fragen haben, melden Sie sich!
Anmerkungen und Bedachungen zu den Reiterferien:
!!!WICHTIG, dies gilt prinzipiell und unwiderruflich!!! Kinder sollten freitags bis 15:00 Uhr von den Eltern oder eines Erziehungsberechtigten abgeholt (Regulärer Abreisetag) werden. Sollte eine anderweitige Dritte Person das Kind abholen, bitten wir ,,vorher,, um eine Schriftlich Vollmacht/-Einverständniserklärung der Eltern mit Unterschrift beider Erziehungsberechtigten sowie deren Kopien der Personalausweise sowie der beauftragten Person und deren Eltern im Vorfeld, nicht zu vergessen ist das die anderweitige dritte Person Ihren Personalausweis im Original vorlegen muss. Kinder werden falls die Unterlagen nicht vorliegen, nicht an Person übergeben, selbst wenn das Kind die beauftragte Person kennen sollte. Bei Kinder die nicht Übernachten bitte ich die Eltern die Kinder um 17:00 Uhr spätestens abzuholen! WICHTIG, damit keine Unruhen oder Stress für alle beteiligten entstehen!!!
Kindergeburtstag mit 24 Stunden Betreuung, Verpflegung und Übernachtung:
Von 5 – 15 Jahre
Anreise: 15:00 Uhr
Abreise (nächster Tag): 12:00 Uhr
Bis max.5 Kinder (einschließlich des Geburtstagskindes) können an dem Geburtstag teilnehmen und Übernachten
Dies Beinhaltet:
1 Torte oder Kuchen (je nach dem was gewünscht wird), Getränke, Obst, Knabbereien, Deko, Mittag, Abendessen und Frühstück (Sie brauchen sich um nichts mehr kümmern)
Reiten (geführter Ausritt, Reitstunde mit Theorie, Spiele und vieles andere. Die Mobilereitschule behält sich vor, nach der Witterungsbeständigkeit, das Angebot anzupassen oder zu variieren)
Preis: 300 Euro (All. Inkl.) Geburtstagskind Kostenlos
!!!WICHTIG, dies gilt prinzipiell und unwiderruflich!!!Kinder sollten bis 12:00 Uhr von den Eltern oder eines Erziehungsberechtigten abgeholt werden (Regulärer Abholtag). Sollte eine anderweitige Dritte Person das Kind abholen, bitten wir ,,vorher,, um eine Schriftlich Vollmacht/-Einverständniserklärung der Eltern mit Unterschrift beider Erziehungsberechtigten sowie deren Kopien der Personalausweise (reicht eine Kopie) sowie der beauftragten Person und deren Eltern im Vorfeld, nicht zu vergessen ist das die anderweitige dritte Person Ihren Personalausweis im Original vorlegen muss. Kinder werden falls die Unterlagen nicht vorliegen, nicht an Person übergeben, selbst wenn das Kind die beauftragte Person kennen sollte. Bei Kindern die nicht Übernachten bitte ich die Eltern die Kinder um 19:00 Uhr spätestens abzuholen (Siehe Kindergeburtstag ohne Übernachtung)! WICHTIG, damit keine Unruhen oder Stress für alle beteiligten entstehen!!!
Wenn Sie vor Reisebeginn (Reiterferien oder Kindergeburtstag) die Reise nicht antreten können, besteht die Mobilereitschule auf eine Rücktrittserklärung, diese sollte in Ihrem Interesse und aus Beweissicherheitsgründen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Treten Sie vom Reisevertrag (Reiterferien oder Kindergeburtstag) zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können Sie die Reise an eine dritte Person übertragen. Es werden jedoch keine gezahlten Gelder zurückerstattet. WICHTIG!!!
Kindergeburtstag:
Kindergeburtstag mit Betreuung und Verpflegung, ohne Übernachtung:
Dies Beinhaltet:
1 Torte oder Kuchen falls anders gewünscht, Getränke, Obst, Knabbereien, Mittag und Abendessen
Reiten (geführter Ausritt, Reitstunde mit Theorie, Spiele und vieles andere. Die Mobilereitschule behält sich vor, nach der Witterungsbeständigkeit, das Angebot anzupassen oder zu variieren)
Preis: 250 Euro (All. Inkl.) Geburtstagskind Kostenlos
!!!WICHTIG, dies gilt prinzipiell und unwiderruflich!!!Kinder sollten bis 19:00 Uhr von den Eltern oder eines Erziehungsberechtigten abgeholt werden (Regulärer Abholtag). Sollte eine anderweitige Dritte Person das Kind abholen, bitten wir ,,vorher,, um eine Schriftlich Vollmacht/-Einverständniserklärung der Eltern mit Unterschrift beider Erziehungsberechtigten sowie deren Kopien der Personalausweise (reicht eine Kopie) sowie der beauftragten Person und deren Eltern im Vorfeld, nicht zu vergessen ist das die anderweitige dritte Person Ihren Personalausweis im Original vorlegen muss. Kinder werden falls die Unterlagen nicht vorliegen, nicht an Person übergeben, selbst wenn das Kind die beauftragte Person kennen sollte. WICHTIG, damit keine Unruhen oder Stress für alle beteiligten entstehen!!!
Ausritte:
Vorherige Anmeldung erforderlich! Dauer der Unterrichtseinheit wird im 30 Minuten Takt abgerechnet (siehe auch Reitstunden Preise). Wir richten und passen uns nach dem Kenntnisstand der jeweiligen Person an.
Preis: 15 Euro 30 Minuten
§ 3. Vertragsdauer/ Kündigungen und Aufhebungsverträge (dies gilt für alle abgeschlossenen Verträge)
Vertragsdauer: 3, 6, 9 oder 12 Monate möglich
Die Verträge werden nur für Reitbeteiligungen angeboten.
Vertragsbeginn: Vertragsbeginn immer am Anfang eines Monats.
Kündigungen: Kündigungsfrist ein Monat vor Vertragende (letzter Tag des Vormonats).
Maßgebend ist der Fristgerechte Erhalt der Kündigung in Schriftform.
Es werden keine Kündigungen per Whats App. E-Mail oder Mündlich akzeptiert. Sollte eine Kündigung nicht fristgerecht ankommen, verlängert sich der Vertrag um die Vereinbarte Dauer (jeweils um die Vertragliche Laufzeit). Eine Rückerstattung erfolgt nicht.
§ 4. Anmeldung/ Abmeldungen/ Verhinderungen (Angebote)
Anmeldungen oder Anfragen: Erfolgen bitte nur schriftlich oder per Whats app, Sms. An die hier angegebenen Email Adressen: www.mobilereitschule@gmx.de, Handy: 01704991544 oder www.info@mobilereitschule.com
Abmeldungen – Verhinderungen:
Bei vorzeitiger Abreise egal aus welchem Grund erfolgt keine Rückerstattung der gezahlten Gelder!
Wenn Sie vor Reisebeginn (Reiterferien oder Kindergeburtstag) die Reise nicht antreten können, besteht die Mobilereitschule auf eine Rücktrittserklärung, diese sollte in Ihrem Interesse und aus Beweissicherheitsgründen in jedem Fall schriftlich erfolgen, am besten mindestens 24 Stunden vor Beginn. Treten Sie vom Reisevertrag (Reiterferien oder Kindergeburtstag) zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können Sie die Reise an eine dritte Person durch einen Gutschein übertragen. Es werden jedoch keine gezahlten Gelder zurückerstattet.
§ 5. Zahlungsbestimmungen/ Rückerstattung/Gewährleistungen
Zahlungsbestimmungen bei Reitbeteiligungen, Reiterferien, Beritt oder Korrektur: Zahlungen müssen bis 10 eines Werktages auf das Konto der Mobilenreitschule gutgeschrieben bzw. verbucht worden sein. Reitbeteiligungskosten, Beritt oder Korrektur werden prinzipiell immer per Überweisung oder Dauerauftrag beglichen, nicht in Bar!
Zahlungsbestätigungen bei Reitstunden: Zahlungen müssen bis 10. Werktag eines Monats auf das Konto der Mobilenreitschule gutgeschrieben bzw. verbucht worden (Vorkasse) sein oder diese können auch gerne in Bar (am Reitstunden Tag) beglichen werden.
Zahlungsbestätigungen bei Kindergeburtstage mit Übernachtung: Zahlungen müssen mindestens zwei Wochen vor Beginn des Kindergeburtstages mit Übernachtungen auf das Konto der Mobilenreitschule gutgeschrieben bzw. verbucht worden sein.
Zahlungsbestätigungen bei Kindergeburtstag ohne Übernachtung: Zahlungen müssen mindestens zwei Wochen vor Beginn des Kindergeburtstages ohne Übernachtungen auf das Konto der Mobilenreitschule gutgeschrieben bzw. verbucht worden sein.
Es erfolgt keine Rückerstattung der gezahlten Gelder! Jedoch können Sie die Reiterferien oder Kindergeburtstage mit oder ohne Übernachtungen an dritte durch einen Gutschein übertragen. Dies ist jedoch vorher schriftlich an die Mobilereitschule mitzuteilen. Alle Weiteren Angebote bleiben hiervon unberührt!
§ 6. Reitbekleidungspflicht
Wir die Mobilereitschule verpflichten und bestehen darauf das: Reitschüler, Reitbeteiligungen, jegliche Personen und alle die mit den Pferden und oder Ponys Arbeiten, sichere und bequeme Reitbekleidung nach den Europäischen DIN Norm tragen müssen. Bei einer Reitstunde sind ein Reithelm nach der neuen DIN Norm zu tragen (Ohne vorherige Unfallschäden!), Reithose, Reitstiefel und oder Reiterstiefelletten mit Chaps, wenn möglich eine Reitweste falls vorhanden. Gerne können Reitwesten, Helme und oder Reitbekleidung bei uns geliehen werden.
§ 7. Besichtigung und Betreten der Landwirtschaftlichen Reitanlage
Das besichtigen und betreten der Landwirtschaftlichen Reitanlage/- Mobilenreitschule und deren dazugehörigen Objekte sind nur nach vorheriger Absprache zu besuchen, ansonsten ist es strengstens Untersagt!
Dies Beinhaltet z.B.:
§ 8. Hausordnung, Öffnungszeiten, Stall (Gesamte Anlage und deren Objekte) /-Reiter (Menschen)/- Hallen und Bahnregeln
Wichtig und Vorab!!!!: Wo viele Menschen zusammenkommen sind ein paar einfache Regeln unvermeidlich. Das Ziel unserer Stallordnung, Hausordnung, sonstige Ordnungen oder Regeln ist es jedoch nicht, Einschränkungen in der individuellen Entfaltung jedes Einzelnen als Person (z.B. Charakter) vorzunehmen. Vielmehr steckt hinter jeder unserer Regeln das Bestreben, die Freiheit von Mensch und Pferd in unserem Reitstall, Allg. Anlagen und deren Objekte die mit der Mobilenreitschule und oder mit der Landwirtschaftlichen Reitanlage Lorenz/- Raab Schneider zu sichern.
Wie das? Dazu hier ein kleines Beispiel: Jede Aufsichtsperson, die sich mit Kindern auf dem Gelände aufhält, hat dafür zu sorgen, dass die Kinder keine Pferde ohne Erlaubnis füttern. Die Mobilereitschule, deren Helfer oder dritte die im Auftrag von der Mobilenreitschule handeln sind befugt bei einer Zugwiederhaltung der Hausordnung, Öffnungszeiten, Anlagennutzung und alles was die Mobilereitschule oder die Landwirtschaftliche Reitanlage und deren Objekte zu tun hat, eine sofortige Kündigung oder einen Hofverbot zu erteilen, wenn diese keine Beachtung, Zuwiederhaltung, nicht Einhaltung der Regeln oder Nutzung führt.
Unsere Öffnungszeiten der Landwirtschaftlichen Reitanlage/ Mobilenreitschule: 07:00-22:00 Uhr gilt Wochentage und Ferienzeiten. Bei Feiertagen gilt 09:00-20:00. sonntags ist prinzipiell Ruhe Tag für die Pferde. Montag und Dienstag ist Beritttag, bitte ruhig und verantwortungsvoll die Bewegungshalle betreten da Jungpferde/ Remonten sich schnell erschrecken können, ein Tür freit ist vorher immer anzumelden!
Gegenseitiges Miteinander/- Reiterregeln wird großgeschrieben! Alle Pferdeeigentümer/ deren Besitzer sowie deren Reitbeteiligungen/- Pflegebeteiligungen haben sich so zu verhalten, dass sich niemand persönlich angegriffen, beleidigt, gestresst, gemobbt u.a. fühlen darf, was im speziellen heißt, dass keine Schimpfwörter, persönliche Kritik, Handgreiflichkeiten u.a., welche die guten Sitten verletzen jedes einzelnen als Individuum verletzt bzw.. fallen sollten. Missverständnisse, Differenzen oder Kritik und oder alles was die Person als solches betrifft sind sachlich und mit demjenigen, den es betrifft, persönlich zu klären, ohne andere mit einzubeziehen, Fehler begeht man nie allein! Man hat sich gegenüber loyal, fair, ehrlich, helfend, zuhörend, liebend und offen zueinander zu verhalten und zu respektieren, wir sind alle einzigartig und dies ist zu tolerieren und akzeptieren. Wir sind ein Familienstall, d.H. Kinder sind zu schützen!
Die Putzplätze und Stallgassen sind grundsätzlich vor und nach dem Reiten zu fegen. Die Stallgasse ist kein Lagerplatz. Putzkisten und andere Dinge werden nach der Benutzung weggeräumt. Auf den Deckenhalter/ Wäscheständer gehören auch nur z.B. nur Schabracken oder Decken und ein Halfter mit Strick gehört an den jeweiligen Hacken (Stuten oder Wallach Abteil).
Hunde führen: Alle Hunde sind an der Leine zu führen, es sei denn dieser ist verträglich und der Hundehalter kann sein Hund einschätzen. Es muss eine Kopie der aktuellen und bestehenden Haftpflichtversicherung für den Hund vorhanden sein. Die Hundehaltehaftpflichtversicherung ist in Kopie bei zuführen oder bei der Mobilenreitschule abzugeben. Hunde gehen bitte nicht auf die Weiden der Pferde, sollte was passieren (z.B. Hund wird verletzt, Pferd wird verletzt, Weide defekt weil ein Pferd durch gerannt ist oder ähnliches) ist der Hundeeigentümer für jeglichen Schaden verantwortlich!
Ein Laufenlassen der Pferde in der Reit/-Bewegungshalle/- Reitplatz erfolgt ausschließlich unter Aufsicht, für auftretende Schäden durch z.B. anknabbern der Holzbande haftet der Pferdeeigentümer/ Besitzer. Die Benutzung der Hindernisse steht jedem Reiter frei, jedoch haftet er für jegliche Schäden, die er oder das von ihm trainierte Pferd verursacht. Schäden sind sofort der Mobilenreitschule, deren Personal und oder Eigentümer zu melden. Jeder Benutzer stellt die Sachen ordnungsgemäß und sauber dahin zurück, woher er sie geholt hat. Auf keinen Fall dürfen Stangen auf nassem Boden liegen bleiben. In allen Reitbahnen (Reit/-Bewegungshalle/- Viereck o.ä.) des Hofes gelten die allgemein üblichen Bahnregeln. Jeder Nutzer hat sich über diese eingehend zu informieren. Pferdeäpfel sind vor, nach und während der Arbeit mit dem Pferd vom Reitplatz, in der Reithalle, von Paddock´s (Offenstall) und auf allen zur Anlage gehörigen Wegen zu entfernen.
Unfälle/ – Schadensersatz: Die Mobilereitschule haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch Privatpferde, Schulpferde, Diebstahl, Wasser, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder sonst wie an privatem Eigentum der Kunden oder Besucher entstehen, soweit diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Mobilenreitschule, seiner Erfüllungsgehilfen oder irgendwelcher sonstiger Hilfspersonen beruhen. Zu dem greifen unsere Verträge und deren Zusatzvereinbarungen, dieser sind auch als Vertraglicher Bestandteil anzusehen.
In allen Stallgebäuden ist das Rauchen sowie der Umgang mit offener Flamme strikt untersagt. Unbefugten ist das Betreten der Ställe, Sattelkammern, Heu Halle und aller sonstigen Nebenräume nicht gestattet.
Der Stromzaun darf nur im Notfall oder wenn Reparaturen sind ausgeschaltet werden. Alle Stromverbindungen der Paddocks und Weiden sind geschlossen zu halten, da ansonsten die Stromverbindung unterbrochen wird und die Sicherheit der Pferde somit nicht mehr gewährleistet ist.
Fütterung: Die Fütterung der Pferde erfolgt nach dem Ausgehängten Futterplan, sowie des jeweiligen Pferdeeigentümers oder der Mobilenreitschule. Für Ersatz bei Verhinderung (Futter) ist selbst zu sorgen! Der Einsteller hat dafür Sorge zu tragen das ausreichend Futter zur Fütterung bereitgestellt ist. Die Futterzeiten sind morgens und abends oder individuell. Die Futterkammer darf nur vom Fachpersonal (Mobilereitschule) betreten werden oder auf deren Aufforderungen.
Fremdes Eigentum: Fremde Sättel, Schränke, Futtermittel, Zubehör, etc. sind für jeden grundsätzlich TABU, Zuwiderhandlung wird mit Anzeige und Strafrechtlicher Verfolgung geahndet. Dies führt zu einer fristlosen Kündigung.
Fundsachen: Fundsachen sind an die Mobilereitschule oder Familie Lorenz zur Aufbewahrung abzugeben!
Internetmobbing/- Mobbing: Pferdebesitzer, Pferdeeigentümer, Reitbeteiligungen oder sonstige Personen die mit Pferden der Mobilenreitschule oder deren eigenen arbeiten, die nachweislich ihre Differenzen öffentlich im Internet ausfechten, und zwar derart, dass hiermit der Ruf des Betriebes (Mobilenreitschule) geschädigt wird, müssen unsere Anlage umgehend verlassen und werden Strafrechtlich verfolgt. Am besten geht alles immer miteinander, das heißt, wer sich untereinander abspricht und einander entgegen kommt wird auch am meisten Spaß und Freude am Reitsport haben. Sei freundlich zu allen, die Dir draußen begegnen. Verschaffe dem Reitsport Sympathien, keine Gegner. Es werden zudem keine Bilder ohne vorherige Einwilligung der Person, des Pferdes, der Anlage oder allem was mit der Mobilenreitschule in Verbindung gebracht wird verbreitet! Dies führt zur sofortigen Kündigung.
Anlagennutzung: Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder ist für sich selbst verantwortlich.
Pferde: In und auf den Hof dürfen nur Pferde verbracht werden, die eine ausreichende Tierhalterversicherung nachweisen können und die nach Vorschrift der FN/- Tierschutz geimpft sind. Dies gilt auch für nicht eingestallte Pferde.
Unterricht: Der Unterricht von fremden Reitlehrern, auch Privatpersonen in dem Reitbetrieb, bedarf der vorherigen Zustimmung des Vorstandes.
Müll: Jeder ist für die Entsorgung des Mülls, den er selbst verursacht hat, verantwortlich. D.h. alle nehmen leere Verpackungen, Medikamentenreste, kaputtes, nicht mehr benötigtes Reitzubehör etc. mit nach Hause und entsorgen es dort. Organischer Müll darf auf den Mist. Ein Zwischenlagern des Mülls im Stall ist nicht erwünscht. Kleinmüll wie z. B. Süßigkeitenpapier ist in den Tonnen zu entsorgen und nicht liegen zu lassen.
Rettungswege/- Sammelplatz/- Erste Hilfekasten: Rettungswege (Notausgang) sind gekennzeichnet! Erste Hilfekasten sind in der Ferienhütte unter dem Waschbecken (Bad), Bewegungshalle oberhalb Kinderspielecke an der Wand und in der Sattelkammer im Schank von der Mobilenreitschule gekennzeichnet und zu finden.
Der Sammelplatz ist auch als solches gekennzeichnet und vor dem Haus der Familie Lorenz (Parkplatz).
Gesundheit: Die vom Betrieb festgesetzten Hygiene und Infektionsschutzmaßnahmen
aufgrund der (z.B. Covid19,….. Pandemie) sind zwingend einzuhalten. Dies gilt zum Eigenschutz und zum Schutz anderer Personen.
Pferdewaschplatz: Der Waschplatz
ist grundsätzlich für das Waschen und Duschen von Pferden frei
zu halten. Parken am Waschplatz ist Verboten!
Auf die Bedürfnisse der Schulpferde, die in zeitlich engen
Stundenwechseln dort gewaschen werden müssen, ist Rücksicht zu nehmen und
ihnen Vorrang zu gewähren.
§ 9. Haftpflichtversicherung und Pferdepass
Jeder Pferdeigentümer/- Besitzer ist dazu verpflichtet eine Kopie der Haftpflichtversicherung im Stall bei zuführen oder diese zugänglich zu machen. Der Pferdepass ist im Stall bei dem Pferd zu halten und unabdingbar.
Umgang Pferd: Jeder Missbrauch von Hilfsmitteln sowie die Anwendung gesundheitsschädigender Methoden (z.B. Rollkur o.ä. ) führt zu einem Benutzungs/- und
Betretungsverbot dieser Anlage. Wir haben uns nach dem Tierschutzgesetz (Etische Grundsätze) dazu verpflichtet unsere Pferde Artgerecht zu versorgen und zu Bewegen! Das Füttern
fremder Pferde oder das Füttern seines eigenen Pferdes im Herdenverband ist streng
verboten! Auffälligkeiten im Verhalten eines Pferdes sowie erkennbare
Verletzungen bei einem Pferd müssen der Mobilenreitschule, Familie Lorenz oder seinem Personal
unverzüglich gemeldet werden.
Gelände: Alle Reiter verpflichten sich, sich an die gesetzlichen Regelungen für das Reiten
in Wald und Flur sowie im Straßenverkehr/- Straßenverkehrsordnung (Pferde und Reiter sind Verkehrsteilnehmer!!!!) zu halten. Entstandener Schaden (z.B. Trittschaden im Feld) ist unverzüglich bei der Mobilenreitschule oder Familie Lorenz anzuzeigen, damit der Kontakt mit dem Eigentümer hergestellt werden kann. Grünflächen (z-B. Koppeln, Obstwiesen) dürfen nur bei trockenem Boden und niedrigem Grasbewuchs beritten oder begangen werden. Aus Sicherheitsgründen darf man mindestens zu zweit auszureiten, um
eine Notfallversorgung zu gewährleisten. Alleingänge sind verboten! Bei Dunkelheit/- Dämmerung ist für die nötige Beleuchtung an Pferd und Reiter zu sorgen.
§ 10. Ethische Grundsätze (Pferde)
1. Wer auch immer sich mit dem Pferd beschäftigt, übernimmt die Verantwortung für das ihm anvertraute Lebewesen.
2. Die Haltung des Pferdes muss seinen natürlichen Bedürfnissen angepasst sein.
3. Der physischen wie psychischen Gesundheit des Pferdes ist unabhängig von seiner Nutzung oberste Bedeutung einzuräumen.
4. Der Mensch hat jedes Pferd gleich zu achten, unabhängig von dessen Rasse, Alter und Geschlecht sowie Einsatz in Zucht, Freizeit oder Sport.
5. Das Wissen um die Geschichte des Pferdes, um seine Bedürfnisse sowie die Kenntnisse im Umgang mit dem Pferd sind kulturgeschichtliche Güter. Diese gilt es zu wahren und zu
vermitteln und nachfolgenden Generationen zu überliefern.
6. Der Umgang mit dem Pferd hat eine persönlichkeitsprägende Bedeutung gerade für junge Menschen. Diese Bedeutung ist stets zu beachten und zu fördern.
7.Der Mensch, der gemeinsam mit dem Pferd Sport betreibt, hat sich und das ihm anvertraute Pferd einer Ausbildung zu unterziehen. Ziel jeder Ausbildung ist die größtmögliche Harmonie zwischen Mensch und Pferd.
8.Die Nutzung des Pferdes im Leistungs- sowie im allgemeinen Reit-, Fahr- und Voltigiersport muss sich an seiner Veranlagung, seinem Leistungsvermögen und seiner Leistungsbereitschaft orientieren. Die Beeinflussung des Leistungsvermögens durch
medikamentöse sowie nicht pferdegerechte Einwirkung des Menschen ist abzulehnen und muss geahndet werden.
9. Die Verantwortung des Menschen für das ihm anvertraute Pferd erstreckt sich auch auf das Lebensende des Pferdes. Dieser Verantwortung muss der Mensch stets im Sinne des Pferdes gerecht werden.
§ 11. Gerichtsstand/ Wirksamkeit und Erfüllungsort
Sigmaringen, Egg, Scheer
§ 12. Haftung/-Schadensersatz
Ansprüche des Kunden, Feriengast obgleich Kinder oder Erwachsener auf Schadensersatz sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden, Feriengast obgleich Kinder oder Erwachsener aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten die sogenannte Kardinalpflichten, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Mobilereitschule beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Mobilereitschule nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden ob gleich fahrlässig, grob fahrlässig verursachten Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden, Ferienastes obgleich Kinder oder Erwachsener aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Für mitgebrachtes oder zusätzlich erworbenes Zubehör, Kleidung, Wertgegenstände (Schmuck, Handy, Bargeld u.a.) Technik und alles was der Kunde, Feriengast obgleich Kinder oder Erwachsener mit bringt und oder kauft haftet die Mobilereitschule nicht. Eine Haftung der Mobilereitschule nach den §§ 701 ff. BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 13. Datenschutz/- Schweigepflichtsentbindung (Einwilligungserklärung)/- Vollmachten
Ihre Personenbezogenen Daten werden nur zur Betrieblichen/- Internen Bearbeitung genutzt und werden nicht an dritte übertragen. Sie haben auch die Möglichkeit unter der hier angegebenen Webseite sich Informationen einzuholen.
Eine Schweigepflichtsentbindung kann nur schriftlich erfolgen. D.H wenn Ihre Personenbezogenen Daten an dritte weiter gegeben werden dürfen, bedarf dies in Schriftform als eine Einwilligungerklärung/- Schweigepflichtsentbindung an die Mobilereitschule! Dies gilt auch für Vollmachten!
https://dsgvo-gesetz.de/ diese dient jedoch nur als Beispiel!
§ 14. Änderung der AGB und sonstigen Bestandteile der Mobilereitschule
Änderungen, Verträge oder alles was im Zusammenhang mit der Mobilenreitschule steht kann jederzeit angepasst oder verändert werden. Bitte beachten Sie das!